Waffen-Leihhaus Einmaleins
Rahmenbedingungen:
Für die Waffenbeleihung gelten die grundlegenden Regularien unseres Geschäftsbetriebes. Weiter gehende Informationen finden Sie unter das Leihhaus Einmaleins (Leihhaus Einmaleins) und unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Besonderheiten:
Als Leihhaus unterliegen wir bei der staatlich genehmigten Waffenbeleihung besonderen Bestimmungen aufgrund des Waffengesetzes. Um auf diese besonderen Erfordernisse gebührend einzugehen, ist eine Beleihung derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache in einigen unserer Geschäftsstellen möglich.
Ansprechpartner im Unternehmen
Wir freuen uns über Ihre Anfrage per Telefon oder E-Mail unter:
Friedrich Werdier KG – Hamburg Eimsbüttel
Osterstraße 84
20259 Hamburg
Telefon: 040 491 20 32
Fax: 040 400 124
E-Mail: waffen@pfandkredit.de
Gemäß unserer Erlaubnis sind wir in der Lage sowohl erlaubnisfreie als auch erlaubnispflichtige Waffen zu beleihen.
Erfordernisse für eine Beleihung erlaubnisfreier Waffen:
- Gültiges Ausweisdokument
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
Zusätzliche Erfordernisse bei erlaubnispflichtigen Waffen:
- Vorlage der Waffenbesitzkarte
Ja, für eine Einlösung sind zuvor eine Terminabsprache, sowie die Vorlage Ihrer Waffenbesitzkarte notwendig. Die Abgabe einer Waffe erfolgt bei uns nur an berechtige Personen gemäß dem Waffengesetz.