Der Pfandkredit – Rahmenbedingungen

geldscheine3-rb.jpg

Was wird beliehen

  • Schmuck, Brillanten, Juwelen und Uhren

  • werthaltige Haushaltswaren (z.B. Messer, Thermomix)

  • hochwertige Elektronik- und Multimediageräte, Highend Hifi-Geräte

  • erlaubnisfreie und -pflichtige Waffen

  • Markenporzellan

  • werthaltige Sammelartikel, wie z.B.: Markenpuppen, elektronische Modelleisenbahnen und Münzen

  • elektronische Werkzeuge, hochwertige Drohnen, RC Modellbaufahr- und -flugzeuge, tragbare technische Geräte

Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der Lagerung unsere Geschäftsstellen die Annahme einiger Gegenstände versagen. Daher bitten wir Sie, sich vorab mit Ihrer vertrauten Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen, um ein weiteres Vorgehen abzusprechen.

Gebühren und Kosten

 
Ihre monatlichen Kosten berechnen sich ab dem Tag, an dem Sie Ihr Pfand bei uns lassen. Die reguläre Vertragslaufzeit beträgt 3 Monate. Mit Ablauf des 3. Monats sollten Sie ihren Pfandvertrag verlängern oder das Pfand abholen. Monatlich fallen Zinsen und Gebühren an. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, dass Sie Ihren Vertrag mit uns verlängern oder ihre Wertsachen wieder abholen.

bis einschl. Darlehenssumme EUR Monatliche Vergütung EUR
15,00 EUR 1,00 EUR

30,00

EUR 1,50 EUR
50,00
EUR 2,00 EUR
100,00
EUR 2,50 EUR
150,00
EUR 3,50 EUR
200,00 EUR 4,50 EUR
250,00
EUR 5,50 EUR
300,00 EUR 6,50 EUR

 

Überweisung der Gebühren

Für jeden Monat werden 1% an Zinsen des Darlehensbetrages berechnet. Dazu kommt eine Vergütung für die Verwahrung und Versicherung des Pfandes, deren Höhe sich nach dem Darlehensbetrag richtet. Bis zu einer Darlehnssumme von EUR 300,- ist die Höhe der Vergütung gesetzlich geregelt und lässt sich aus der obenstehenden Tabelle ablesen.

Bei Darlehenssummen ab 301,00 EUR werden für jeden Monat 1% Zinsen des Darlehensbetrages berechnet. Zuzüglich der Zinsen wird eine monatliche Vergütung berechnet, die sich nach der Höhe des Darlehens staffelt. Diese können Sie gern bei uns persönlich oder telefonisch in den Filialen erfragen.

Zahlungsarten

  • Barzahlung in EUR vor Ort

  • Maestro EC-Cash

  • Per Banküberweisung im Voraus (zwei Buchungstage einplanen)

  • Sofort / Blitzüberweisung

Verlängerung eines Vertrages

Für eine Verlängerung sind zum Zeitpunkt der Zahlung die bis dahin vergangenen Monate die Zinsen und Gebühren an uns zu zahlen. Ein Pfandvertrag hat eine Laufzeit von drei Monaten.

Verlängerung Pfandvertrag

Abholung und Einlösung

Wenn Sie Ihren Vertrag mit uns verlängern wollen, müssen Sie für die bis dahin vergangenen Monate die Zinsen und Gebühren an uns zahlen. Damit verlängert sich ihr Vertrag um eine weitere Laufzeit von 3 Monaten.

Achten Sie im eigenen Interesse auf ihren Stichtag, denn wir berechnen die Zinsen und Gebühren pro angefangenen Monat.

Beispiel: Schließen Sie am 26.6. ihren Vertrag mit uns ab und kommen nach 3 Monaten am 26.9. zur Verlängerung, haben Sie für den Zeitraum zwischen dem 26.6. und 26.9. die monatlichen Zinsen und Gebühren zu zahlen.

Sie können Ihr Pfand jederzeit zu unseren Geschäftsöffnungszeiten gegen Vorlage des Pfandscheines wieder abholen.

Auch bei der Abholung/Einlösung werden die Zinsen und Gebühren monatlich berechnet.

Beachten Sie bitte, dass wir keine Kreditkarten annehmen. Auch Kreditkarten mit der Funktion Debitkarte werden nicht angenommen.

Fragen Sie in unseren Filialen nach einer für Sie am besten geeigneten Lösung.

Versteigerung bei Nichteinlösung

Auf unseren Versteigerungen nimmt der Auktionator Ihr Gebot entgegen, bei erhaltenem Zuschlag wird kein weiteres Aufgeld fällig. Ihr Gebot entspricht demnach dem Zahlbetrag. Bitte achten Sie auf Ihre eigenen finanziellen Möglichkeiten, da ein Gebot bindend ist. Alle Gebote sind in Euro zu zahlen. Unsere Auktionen werden von einem öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass auf unseren Versteigerungen Gebote nur noch nach Registrierung und mit Bieternummer möglich sind.

Vor jeder Versteigerung findet eine zweistündige Besichtigung statt.

Waffenbeleihung

waffenbeleihung-rb.jpg

Als Leihhaus unterliegen wir bei der staatlich genehmigten Waffenbeleihung besonderen Bestimmungen aufgrund des Waffengesetzes. Um auf diese besonderen Erfordernisse gebührend einzugehen, ist eine Beleihung derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache in unseren Geschäftsstellen Hamburg-Eimsbüttel, Hamburg-Harburg und bei unserer Tochtergesellschaft Leihhaus am Hermannplatz GmbH Berlin möglich.

Ansprechpartner im Unternehmen

Wir freuen uns über Ihre Anfrage per Telefon oder unter der E-Mail: waffen@pfandkredit.de

Leihhaus Werdier Hamburg Eimsbüttel
Osterstraße 84
20259 Hamburg
Telefon: (040) 491 20 32

Leihhaus Werdier Hamburg Harburg
Lüneburger Straße 43
21073 Hamburg
Telefon: (040) 32 90 47 260

Leihhaus am Hermannplatz GmbH
Kottbusser Damm 23
10969 Berlin
Telefon: (030) 69 50 50 10